Freitag, 23. Januar 2009
Schwerbehindert
Themen: Bürokratie
Beim Blick auf meine Lohnsteuerkarte für dieses Jahr habe ich festgestellt, daß das finnische Finanzamt anscheinend der Meinung ist, ich sei zu 60% schwerbehindert.

Davon wußte ich ja noch gar nichts.

Ich will mich nicht allzu laut beschweren – immerhin kann ich dadurch ca. 300 Euro von der Steuer absetzen, die ich sonst nicht absetzen könnte –; aber:

Eigentlich muß man in Finnland, genau wie in Deutschland auch, zuerst einmal zum Arzt gehen und sich von dem eine ganz bestimmte Art von Attest ausstellen lassen und das dann bei irgendeiner staatlichen Stelle einreichen, um eventuell als schwerbehindert anerkannt zu werden und einen Grad der Behinderung zugewiesen zu bekommen. Das habe ich aber nicht getan.

(Wenn ich meine diversen Syndrome und sonstigen... sagen wir mal: Probleme zusammenrechne, könnte ich eventuell tatsächlich einen Antrag auf Anerkennung als Behinderte stellen. Aber gleich 60%? Ich fühle mich aber nicht behindert!)

Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein Arzt hinter meinem Rücken für mich die Einstufung als Schwerbehinderte beantragt haben könnte. Und überhaupt: dann hätte ich ja wohl von der Versicherung irgendwann einen Brief bekommen, nämlich entweder „Herzlichen Glückwunsch, Sie sind jetzt schwerbehindert und Ihnen stehen die folgenden Leistungen zu“ oder aber „Ihr Antrag wurde leider abgelehnt“.

Um eine Verwechslung kann es sich auch nicht handeln. Schließlich identifiziert der finnische Staat einen Menschen nicht anhand von Namen und Wohnort (o. ä.), sondern anhand einer eindeutigen Personenkennzahl.

Rätsel über Rätsel.

Schließlich fiel mir noch eine halbwegs plausible Möglichkeit ein (naja, jedenfalls eine plausiblere als die, daß jemand hinter meinem Rücken in meinem Namen einen Antrag gestellt haben könnte): Ich war fast den ganzen Dezember krankgeschrieben und mußte unter anderem zu einem recht teuren Spezialisten und außerdem ein sehr teures Medikament nehmen. Da man in Finnland nicht eine feste Rezeptgebühr zahlt, sondern einen bestimmten (prozentualen) Anteil am tatsächlichen Preis des verschriebenen Medikaments, habe ich dadurch die Selbstbeteiligungsgrenze überschritten; das heißt, insgesamt habe ich im Jahr 2008 soviel Geld für Medizinisches (Arztbesuche und Medikamente) ausgegeben, daß ein Teil davon vom Staat übernommen wird.

Vielleicht ist das ja beim Finanzamt irgendwie als „Julia ist so krank, daß wir ihr Steuern erlassen müssen“ angekommen?