Freitag, 20. März 2009
Staats- und Steuertheorie
Themen: Politik, Schweden
sileas, 10:16h
In der bereits erwähnten Telefonkonferenz mit den Kollegen in Finnland ging es unter anderem darum, wer von uns (zur Zeit) dreien, die vom finnischen Zweig der Firma an den schwedischen „ausgeliehen“ wurden, wie lange hierbleiben will. Ursprünglich sollten wir alle ein halbes Jahr bleiben. Aber wir dürfen auch länger, falls wir wollen.
Allerdings wird es dann mit unserer Einkommenssteuer etwas kompliziert. Im Moment zahlen wir alle unsere Einkommenssteuer in Finnland. Wenn wir höchstens 182 Tage in Schweden bleiben, bleibt das auch so. Aber wenn wir länger bleiben, müssen wir für den betreffenden Zeitraum dort Steuern zahlen, wo wir den größten Teil des Jahres verbringen – also in Schweden.
Also überlegten wir gestern:
Pro: Die Projekte, an denen wir hier arbeiten, sind echt interessant, und nette Kollegen haben wir hier auch. (Die Kollegen in Finnland sind auch nett, aber die Projekte, an denen wir hier arbeiten, sind teilweise deutlich interessanter als das, was wir in Finnland machen würden, wenn wir jetzt dort wären.)
Contra: Jeder Anlaß, aus dem man sich zwecks Änderung seines Steuerstatus ans Finanzamt wenden muß, ist einer zuviel.
Dann fiel jemandem noch Folgendes ein: Wer jetzt in Schweden Steuern zahlt, hilft damit bei der Finanzierung der Hochzeit der Kronprinzessin.
Schweigen, während jeder für sich darüber nachdachte, ob er nun eher Royalist oder Republikaner ist und ob dieser Punkt daher eher unter „Pro“ oder eher unter „Contra“ fällt.
Ich habe bei dieser Gelegenheit entdeckt, daß ich durch und durch Republikanerin bin. Das Konzept „Adel“ finde ich zwar irgendwie romantisch, aber ich weigere mich, deren Prunkveranstaltungen irgendwie finanziell zu unterstützen. Vor allem, wenn ich stattdessen meine Einkommenssteuer in einem Land wie Finnland zahlen kann, wo ich wenigstens ab und zu den Eindruck habe, daß meine Steuern für etwas Sinnvolles verwendet werden...
Bei weiteren Recherchen zum Thema „schwedisches Königshaus“ habe ich noch ein paar interessante Sachen herausgefunden:
Noch ein interessanter Punkt, auf den ich dadurch gestoßen bin: Bevor Victoria geboren wurde, galt in Schweden die sogenannte agnatische Thronfolge; das heißt, nur männliche Mitglieder des Königshauses konnten auf den Thron kommen. 1979 wurde das betreffende Gesetz allerdings geändert, und seitdem gilt die kognatische Thronfolge; das heißt, daß das Anrecht auf den Thron nun unabhängig vom Geschlecht ist. Zur Änderung der Thronfolge war eine Grundgesetzänderung nötig.
Jetzt wird’s interessant: Aus Deutschland kenne ich es so, daß bestimmte Teile des Grundgesetzes (die von der Ewigkeitsklausel betroffenen) gar nicht geändert werden können und zur Änderung der restlichen Teile eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat nötig ist.
In Schweden sind die Hürden für eine Grundgesetzänderung ganz anders und, wie ich finde, viel interessanter: es ist nur eine einfache Mehrheit im Reichstag nötig, aber die muß nicht nur einmal, sondern zweimal erreicht werden, und zwischen diesen beiden Malen muß eine Reichstagswahl stattgefunden haben. Das heißt also, daß zwei aufeinanderfolgende Regierungen (die womöglich aus völlig verschiedenen Parteien zusammengesetzt sind) dieselbe Grundgesetzänderung beschließen müssen, bevor das Grundgesetz tatsächlich geändert wird.
(Nun gut, mir persönlich sind die Grundrechte quasi heilig, und daher fände ich eine Regelung in der Art von „zwei aufeinanderfolgende Regierungen und jeweils mit Zweidrittelmehrheit“ am besten. Aber man muß sich wohl mit den gesetzlichen Hürden zufriedengeben, die man kriegen kann.)
Allerdings wird es dann mit unserer Einkommenssteuer etwas kompliziert. Im Moment zahlen wir alle unsere Einkommenssteuer in Finnland. Wenn wir höchstens 182 Tage in Schweden bleiben, bleibt das auch so. Aber wenn wir länger bleiben, müssen wir für den betreffenden Zeitraum dort Steuern zahlen, wo wir den größten Teil des Jahres verbringen – also in Schweden.
Also überlegten wir gestern:
Pro: Die Projekte, an denen wir hier arbeiten, sind echt interessant, und nette Kollegen haben wir hier auch. (Die Kollegen in Finnland sind auch nett, aber die Projekte, an denen wir hier arbeiten, sind teilweise deutlich interessanter als das, was wir in Finnland machen würden, wenn wir jetzt dort wären.)
Contra: Jeder Anlaß, aus dem man sich zwecks Änderung seines Steuerstatus ans Finanzamt wenden muß, ist einer zuviel.
Dann fiel jemandem noch Folgendes ein: Wer jetzt in Schweden Steuern zahlt, hilft damit bei der Finanzierung der Hochzeit der Kronprinzessin.
Schweigen, während jeder für sich darüber nachdachte, ob er nun eher Royalist oder Republikaner ist und ob dieser Punkt daher eher unter „Pro“ oder eher unter „Contra“ fällt.
Ich habe bei dieser Gelegenheit entdeckt, daß ich durch und durch Republikanerin bin. Das Konzept „Adel“ finde ich zwar irgendwie romantisch, aber ich weigere mich, deren Prunkveranstaltungen irgendwie finanziell zu unterstützen. Vor allem, wenn ich stattdessen meine Einkommenssteuer in einem Land wie Finnland zahlen kann, wo ich wenigstens ab und zu den Eindruck habe, daß meine Steuern für etwas Sinnvolles verwendet werden...
Bei weiteren Recherchen zum Thema „schwedisches Königshaus“ habe ich noch ein paar interessante Sachen herausgefunden:
- In Schweden herrscht allgemeine Religionsfreiheit; das heißt, jeder darf sich seine Religion selber aussuchen (und die dann auch ausüben) oder sich stattdessen entscheiden, daß er gar keiner Religion angehören will. Mit einer Ausnahme: das Staatsoberhaupt (lies: König bzw. Königin) muß der Schwedischen Kirche, also der evangelischen Kirche in Schweden, angehören, und ein Mitglied des Königshauses, das dieser Kirche nicht angehört, verliert dadurch seinen Platz in der Thronfolge.
- In Schweden darf auch jeder heiraten, wen er will (mit den üblichen Einschränkungen – Mindestalter, Bigamieverbot usw.). Bis auf die Prinzen und Prinzessinnen: die dürfen zwar theoretisch ebenfalls heiraten, wen sie wollen, aber wenn die Hochzeit mit diesem Partner nicht sowohl vom amtierenden Monarchen als auch vom Reichstag genehmigt wird, fällt der betreffende Prinz/die betreffende Prinzessin ebenfalls aus der Thronfolge heraus.
Noch ein interessanter Punkt, auf den ich dadurch gestoßen bin: Bevor Victoria geboren wurde, galt in Schweden die sogenannte agnatische Thronfolge; das heißt, nur männliche Mitglieder des Königshauses konnten auf den Thron kommen. 1979 wurde das betreffende Gesetz allerdings geändert, und seitdem gilt die kognatische Thronfolge; das heißt, daß das Anrecht auf den Thron nun unabhängig vom Geschlecht ist. Zur Änderung der Thronfolge war eine Grundgesetzänderung nötig.
Jetzt wird’s interessant: Aus Deutschland kenne ich es so, daß bestimmte Teile des Grundgesetzes (die von der Ewigkeitsklausel betroffenen) gar nicht geändert werden können und zur Änderung der restlichen Teile eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat nötig ist.
In Schweden sind die Hürden für eine Grundgesetzänderung ganz anders und, wie ich finde, viel interessanter: es ist nur eine einfache Mehrheit im Reichstag nötig, aber die muß nicht nur einmal, sondern zweimal erreicht werden, und zwischen diesen beiden Malen muß eine Reichstagswahl stattgefunden haben. Das heißt also, daß zwei aufeinanderfolgende Regierungen (die womöglich aus völlig verschiedenen Parteien zusammengesetzt sind) dieselbe Grundgesetzänderung beschließen müssen, bevor das Grundgesetz tatsächlich geändert wird.
(Nun gut, mir persönlich sind die Grundrechte quasi heilig, und daher fände ich eine Regelung in der Art von „zwei aufeinanderfolgende Regierungen und jeweils mit Zweidrittelmehrheit“ am besten. Aber man muß sich wohl mit den gesetzlichen Hürden zufriedengeben, die man kriegen kann.)